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Neue Medien Consulting
Robert Mayer-Scholz
Was macht ein
Jugendschutzbeauftragter
?
- Er ist auf Ihrer Internetpräsentation
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als
Ansprechpartner für Dritte in Sachen
“jugendgefährdende Inhalte” genannt und um die
gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Der
Jugendschutzbeauftragte gehört in ein
ordnungsgemäßes Impressum Ihrer
Internetpräsentation!
- Er berät Sie bei Bedarf zu Inhalten Ihrer
Internetseite, zu Altersverifikationsmaßnahmen, zu
praktischen Dingen des Jugendschutzes
- Er sichtet bei Bedarf Ihre Internetseite und gibt
Ihnen Empfehlungen zum Thema “Jugendschutz”
Was kann, macht und DARF der
Jugendschutzbeauftragte nicht?
- Er macht Ihnen keine Vorschriften. Er spricht
lediglich Empfehlungen aus.
- Er darf - selbst als Jurist - keine Rechtsberatung
für Sie und Ihre Internetseite durchführen oder Sie
juristisch vertreten, da er aufgrund seiner
Neutralität als Berater Ihr Unternehmen nicht nach
außen, also Dritten gegenüber vertritt. Er ist
lediglich Berater, ähnlich einem
Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen!
- Er gibt keine Anweisungen und ist nicht
Weisungsempfänger, sondern völlig neutral.
- Er greift nicht in Ihre Internetpräsentation ein
oder wird auch nicht anderweitig gegen Sie aktiv.