ihr-jugendschutzbeauftragter.de
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Was macht ein Jugendschutzbeauftragter?

- Er ist auf Ihrer Internetpräsentation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Ansprechpartner für Dritte  in Sachen “jugendgefährdende Inhalte” genannt und um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Jugendschutzbeauftragte gehört in ein ordnungsgemäßes Impressum Ihrer Internetpräsentation! - Er berät Sie bei Bedarf zu Inhalten Ihrer Internetseite, zu Altersverifikationsmaßnahmen, zu praktischen Dingen des Jugendschutzes - Er sichtet bei Bedarf Ihre Internetseite und gibt Ihnen Empfehlungen zum Thema “Jugendschutz” Was kann, macht und DARF der Jugendschutzbeauftragte nicht? - Er macht Ihnen keine Vorschriften. Er spricht lediglich Empfehlungen aus. - Er darf - selbst  als Jurist - keine Rechtsberatung für Sie und Ihre Internetseite durchführen oder Sie juristisch vertreten, da er aufgrund seiner Neutralität als Berater Ihr Unternehmen nicht nach außen, also Dritten gegenüber vertritt. Er ist lediglich Berater, ähnlich einem Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen! - Er gibt keine Anweisungen und ist nicht Weisungsempfänger, sondern völlig neutral. - Er greift nicht in Ihre Internetpräsentation ein oder wird auch nicht anderweitig gegen Sie aktiv.
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Was macht ein

Jugendschutzbeauftragter

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- Er ist auf Ihrer Internetpräsentation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Ansprechpartner für Dritte in Sachen “jugendgefährdende Inhalte” genannt und um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Jugendschutzbeauftragte gehört in ein ordnungsgemäßes Impressum Ihrer Internetpräsentation! - Er berät Sie bei Bedarf zu Inhalten Ihrer Internetseite, zu Altersverifikationsmaßnahmen, zu praktischen Dingen des Jugendschutzes - Er sichtet bei Bedarf Ihre Internetseite und gibt Ihnen Empfehlungen zum Thema “Jugendschutz” Was kann, macht und DARF der Jugendschutzbeauftragte nicht? - Er macht Ihnen keine Vorschriften. Er spricht lediglich Empfehlungen aus. - Er darf - selbst  als Jurist - keine Rechtsberatung für Sie und Ihre Internetseite durchführen oder Sie juristisch vertreten, da er aufgrund seiner Neutralität als Berater Ihr Unternehmen nicht nach außen, also Dritten gegenüber vertritt. Er ist lediglich Berater, ähnlich einem Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen! - Er gibt keine Anweisungen und ist nicht Weisungsempfänger, sondern völlig neutral. - Er greift nicht in Ihre Internetpräsentation ein oder wird auch nicht anderweitig gegen Sie aktiv.